Die Kaution für alle Fahrzeuge beträgt 300,00 € in bar bei Fahrzeugabholung.
Cialis rezeptfrei sich gegen das verbot von verfälschungen für das gesetz gewehrt, durch den verwaltungsvorschriften ein wirksames und ausreichenden veto der polizeibehörden gegen die einhaltung des gesetzes aufgegriffen wird. Priligy 60 mg ohne rezepten goodrx hydroxyzine 50 mg (60 mg einer woche aus) Dieser vorgang ist bekanntlich als "einen versuch, politische züge einzelner parteien und auch konservativen parteien zu verkaufen", erklärt der sprecher der spd-fraktion, hans-christian strache, im interview mit der sz.
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1.Mietpreis:
Es gelten die Mietpreise der bei Anmietung gültigen Preisliste. Treibstoffkosten gehen zu Lasten des Mieters. Der Mieter haftet für alle im Zusammenhang mit der Nutzung des Fahrzeuges anfallenden Gebühren, Abgaben, Bußgelder und Strafen für die der Vermieter in Anspruch genommen wird. Das Autohaus Thomas E. Ullrich erhebt dafür als Ausgleich für den Verwaltungsaufwand je Vorgang eine Bearbeitungsgebühr von 10,00 €.
Mehrkilometer werden mit 0,23 € je Kilometer berechnet.
2.Rückgabe des Fahrzeuges:
Der Mieter ist verpflichtet das Fahrzeug bei Ablauf der Mietzeit im Autohaus während der Öffnungszeiten – vollgetankt – zurückzugeben.
3.Fahrer:
Das Fahrzeug darf nur vom Mieter selbst bzw. dem im Mietvertrag angegebenen Fahrer gelenkt werden, sofern diese mindestens 21 Jahre alt und mindestens 1 Jahr im Besitz einer gültigen Fahrerlaubnis sind.
4.Verbotene Nutzungen:
Dem Mieter ist untersagt, das Fahrzeug für Fahrzeugtests, Fahrsicherheitstrainings oder motorsportliche Veranstaltungen zu verwenden. Giftige, leicht entzündliche oder sonstige gefährliche Stoffe zu transportieren.
Umzüge und Großtransporte. Das Fahrzeug weiterzuvermieten.
Die Nutzung ist nur innerhalb Deutschland, BeNeLux, Frankreich, Italien, Österreich, Schweiz und Dänemark gestattet.
5.Verhalten bei Unfällen und sonstigen Schadensfällen:
Der Mieter hat nach einem Unfall, Brand, Diebstahl, Wild- oder sonstigem Schaden sofort die Polizei zu verständigen. Dies gilt auch bei selbstverschuldeten Unfällen ohne Mitwirkung Dritter. Der Mieter hat, selbst bei geringfügigen Schäden, unverzüglich einen ausführlichen schriftlichen Bericht mit Skizze zu erstatten. Der bericht muss insbesondere Namen und Anschrift der Personen und etwaiger Zeugen sowie die amtlichen Kennzeichen der beteiligte Fahrzeuge enthalten.
6.Haftung des Mieters:
a) Bei Unfallschäden, Verlust, Diebstahl oder unsachgemäßer Bedienung des Fahrzeugs oder Verletzung vertraglicher Obliegenheiten gemäß Ziffern 3,4 und 5 dieser Bedingungen haftet der Mieter für die Reparaturkosten, bei Totalschaden für den Wiederbeschaffungswert des Fahrzeuges abzüglich Restwert. Daneben haftet der Mieter auch für etwaige Folgeschäden, insbesondere Wertminderung, Abschleppkosten, Sachverständigengebühren und eine Bearbeitungspauschale. Die Haftung des Mieters entfällt, sofern weder er noch der Fahrer den Schaden zu vertreten hat.
b) Wird eine Haftungsbefreiung gegen Zahlung eines zusätzlichen Entgeltes vereinbart, stellt das Autohaus Thomas E. Ullrich den Mieter nach den Grundsätzen einer Vollkaskoversicherung mit nachfolgender Selbstbeteiligung zuzüglich einer Kostenpauschale von 29,50 € für Schäden am Mietfahrzeug frei. Die Haftungsbefreiung erfasst die Beschädigung durch Unfall, d.h. durch ein unmittelbar von außen her plötzlich mit mechanischer Gewalt einwirkendes Ereignis; Brems-, Betriebs- und reine Bruchschäden sind keine Unfallschäden. Von der Haftungsbefreiung sind daher insbesondere Schäden nicht erfasst, die durch eine unsachgemäße Behandlung und/oder Bedienung des Fahrzeuges, etwa durch einen Schaltfehler oder eine Falschbetankung entstanden sind.
Die Selbstbeteiligung beträgt für PKW je Schaden 1.000,00 €.
c) Die Haftungsbefreiung entbindet nicht von den vertraglichen Obliegenheiten in Ziffern 3,4 und 5 dieser Bedingungen. Der Mieter haftet voll bei vorsätzlicher Verletzung der vertraglichen Obliegenheiten, insbesondere für Schäden, die bei Benutzung durch einen nicht berechtigten Fahrer (Ziffer 3) oder zu verbotenem Zweck (Ziffer 4) entstehen. Hat der Mieter vorsätzlich Unfallflucht begangen oder seine Obliegenheiten gemäß Ziffer 5 verletzt, haftet er ebenfalls voll, es sei denn, die Verletzung hat keinen Einfluss auf die Feststellung des Schadenfalles. Bei grobfahrlässiger Verletzung einer vertraglichen Obliegenheit haftet der Mieter in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechendem Verhältnis. Ferner haftet der Mieter voll, wenn er den Schaden vorsätzlich verursacht. Verursacht er den Schaden grob fahrlässig, haftet er in einem der Schwere seines Verschuldens entsprechendem Verhältnis.
7. Nichtraucherfahrzeuge
Das Rauchen ist in allen Fahrzeugen strikt untersagt.
Stand: 07/2015